Weitere Entscheidung unten: LG Rottweil, 12.07.1999

Rechtsprechung
   OLG München, 05.10.1998 - 20 W 2472/98   

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https://dejure.org/1998,22354
OLG München, 05.10.1998 - 20 W 2472/98 (https://dejure.org/1998,22354)
OLG München, Entscheidung vom 05.10.1998 - 20 W 2472/98 (https://dejure.org/1998,22354)
OLG München, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - 20 W 2472/98 (https://dejure.org/1998,22354)
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Papierfundstellen

  • JurBüro 2000, 47
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Heilbronn, 26.01.2004 - 1 T 494/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen Pfändungsbeschluss und Uberweisungsbeschluss

    Denn zu den eigenen Einkünften zählen nach ganz herrschender, zutreffender Meinung auch Unterhaltsleistungen, etwa die des anderen Elternteils (vgl. Stöber, Forderungspfändung, Rnr. 1060; Zöller, § 850c ZPO Rnr. 7, Rnr. 12; OLG München JurBüro 2000, 47ff, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Rottweil, 12.07.1999 - 1 T 87/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,22675
LG Rottweil, 12.07.1999 - 1 T 87/99 (https://dejure.org/1999,22675)
LG Rottweil, Entscheidung vom 12.07.1999 - 1 T 87/99 (https://dejure.org/1999,22675)
LG Rottweil, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - 1 T 87/99 (https://dejure.org/1999,22675)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2000, 47
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 142/04

    Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der

    b) Nach einer anderen Meinung ist ein Unterhaltspflichtiger dann nicht mehr zu berücksichtigen, wenn sein Einkommen den Sozialhilfesatz zuzüglich eines "Besserstellungszuschlags" von 20 % überschreitet (LG Bielefeld DGVZ 2000, 87; Rpfleger 2000, 402; LG Heilbronn JurBüro 2003, 660 f; LG Leipzig JurBüro 2002, 97 f, 211; InVo 2003, 409; LG Rottweil JurBüro 2000, 47; LG Traunstein JurBüro 2003, 155 f, 548).

    Fraglich erscheint bereits die Grundannahme des Beschwerdegerichts, den Unterhaltsanspruch des Sohnes der Schuldnerin gegen seinen Vater als eigenes Einkommen im Sinne von § 850c Abs. 4 ZPO anzusehen (für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als Einkommen auch OLG München JurBüro 2000, 47 f; LG Bremen JurBüro 2003, 378; LG Detmold Rpfleger 2001, 142 f; LG Karlsruhe InVo 2001, 141 f; LG Konstanz JurBüro 2003, 326; Musielak/Becker, ZPO 4. Aufl. § 850c Rn. 11; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 3. Aufl. § 850c ZPO Rn. 11; Stöber aaO Rn. 1060a; Zöller/Stöber aaO Rn. 12).

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